Jugendmedienschutz spielt nicht nur im Umgang mit Filmen oder Computerspielen eine entscheidende Rolle. Besonders das Internet wird immer wieder als Plattform zur Verbreitung von kriminellen, illegalen und jugendgefährdenden Inhalten genutzt.
Im Internet regelt u. a. der im April 2003 in Kraft getretene Jugend-Medienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Beurteilung und Bekämpfung entwicklungsgefährdender Medieninhalte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) stehen diese und weitere Gesetzesgrundlagen sowie eine Linkliste zum Jugendmedienschutz zur Verfügung. Zum Lesen des Dokumentes wird der Acrobat Reader benötigt. Die aktuellste Version können sie sich hier kostenlos herunterladen.
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