Eltern

Einordnung von Sexting

Besonders Jugendliche in der Pubertät wollen ihre eigene Sexualität entdecken, sich ausprobieren und testen, wie sie auf andere Menschen wirken. Erste Beziehungen bahnen sich an und gemeinsam werden erste Erfahrungen gemacht. Diese Erfahrungen geschehen auch im digitalen Raum mittels Messenger oder sozialem Netzwerk. Dazu gehört auch das Versenden von freizügigen Bildern und Videos.

Grundsätzlich ist Sexting nichts Schlechtes, sondern kann vielmehr ein Liebesbeweis sein, also der Versuch, den Schwarm oder den/die Freund/in zu beeindrucken bzw. das Ausprobieren der eigenen Wirkung. Beim Sexting besteht das Problem vielmehr im Missbrauch der Bilder oder Videos durch andere Personen. Dabei ist die Person, deren Bilder benutzt werden das Opfer und nicht zu verurteilen dafür, dass es überhaupt derartige Abbildungen von ihr gibt. 



Handlungsmöglichkeiten von Eltern

Grundsätzlich haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen (§ 1626 Absatz 1 BGB). Diese grundsätzlich elterliche Sorge umfasst unter anderem die Erziehungspflicht der Eltern (§ 1631 Abs. 1 BGB).

Wie in jedem anderen Bereich auch, müssen Eltern ihre Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Medien erziehen. Andererseits müssen sie dabei die fortschreitende Eigenständigkeit des Kindes beachten und mithin ihre Kinder altersangemessen erziehen (§ 1626 Abs. 2 BGB).

Daher wird empfohlen, auch im Bereich des Sexting den beteiligten Jugendlichen auf Augenhöhe zu begegnen, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen und ins Gespräch zu kommen anstatt einseitig Verbote auszusprechen. Eltern können ihre jugendlichen Kinder unterstützen, indem sie sich mit dem Phänomen Sexting auseinandersetzen und ihren Kindern beratend zur Seite stehen.

Bereits vor dem Versenden von erotischen Inhalten gibt es einiges zu beachten. Weiterhin gibt es ganz konkrete praktische Tipps für das Erstellen und Versenden erotischer Inhalte, welche Eltern ihren jugendlichen Kindern mit an die Hand geben können.

Auch der Umgang mit erhaltenen Sexting-Darstellungen sollte im Rahmen der Erziehung thematisiert werden, damit ein verantwortungsvoller Umgang erlernt wird. 



Meldemöglichkeiten

Ist ein erotischer Inhalt / Nacktfoto einer Person ohne oder gegen ihren Willen in Umlauf geraten, sollte gehandelt werden. Dabei sollten sich betroffene Minderjährige am besten an einen vertrauten Erwachsenen wenden, der ihn bei den folgenden Schritten unterstützt.

Einerseits sollte immer der Versender des Bildes gebeten bzw. aufgefordert werden, das Bild in allen Speichermedien zu löschen. Weiterhin sollte der Versender bei einem Weiterversand der Inhalte  möglichst versuchen, diese Nachrichten zurückzurufen und so die Weitervergabe einzugrenzen.

Ist das Bild in einem sozialen Netzwerk oder auf einer anderen Plattform aufgetaucht, kann man sich an den Anbieter dieser Plattform wenden, um auch dort den Inhalt löschen zu lassen. Alternativ ist eine Meldung bei einer Beschwerdestelle möglich. Als Anlaufstelle für Meldungen von Jugendlichen dient auch die Online-Plattform www.jugend.support. Das Angebot vermittelt Ratsuchenden Kontakt zu den richtigen Beratungs- und Beschwerdestellen und gibt ihnen Informationen und Tipps für ihr Problem.

Außerdem kann bei der Polizei Strafanzeige gestellt werden. Das kann man übrigens auch online machen (Übersicht für die einzelnen Bundesländer unter https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html). Dazu müssen aber unbedingt die Beweise gesichert werden, also beispielsweise Screenshots aufgenommen werden.

Darüber hinaus ist zu überlegen, ob man auch zivilrechtlich gegen den Verbreiter der Inhalte vorgeht, um einen Unterlassungsanspruch und gegebenenfalls Schadensersatz zu erhalten. Dazu ist am besten ein Rechtsanwalt zu konsultieren.    



Weitere Informationen zum Thema Sexting (Auswahl)
Für Eltern:
https://www.elternguide.online/2018/01/28/sexting/
https://www.elternguide.online/2019/04/16/flirten-und-dating-im-netz/
https://www.fsm.de/de/lexikon/sexting
https://www.klicksafe.de/themen/problematische-inhalte/sexting/
Bundesweites telefonisches und kostenloses Beratungsangebot: Kinder- und Jugend- sowie Elterntelefon: http://www.nummergegenkummer.de

Für Jugendliche:
https://www.handysektor.de/sexting/

Bundesweites telefonisches und kostenloses Beratungsangebot: Kinder- und Jugend- sowie Elterntelefon: http://www.nummergegenkummer.de